KHVVG umsetzen: Der Masterplan-Ansatz für Krankenhausträger

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Die Krankenhausreform verteilt Versorgungsaufträge neu. Wer jetzt baut oder saniert, ohne die Leistungsgruppen mitzudenken, investiert möglicherweise am künftigen Auftrag vorbei.

Was sich mit dem KHVVG ändert.

Mit den Leistungsgruppen des KHVVG entscheidet sich, welche Klinik künftig welche Leistungen erbringen darf — und damit auch, welche Flächen, Technik und Standorte sie braucht. Für Träger heißt das: Portfolio-Strategie, Bauplanung und Finanzierung lassen sich nicht mehr getrennt denken. Jede Investitionsentscheidung ist zugleich eine Wette auf den künftigen Versorgungsauftrag.

Der Masterplan-Ansatz.

Statt Einzelmaßnahmen zu genehmigen, verbindet eine Masterplanung drei Ebenen: die Entwicklungsplanung (Welche Versorgung an welchem Standort? Bedarfsprognose, Standortanalyse), die Zielplanung (Welche Flächen und welche Infrastruktur folgen daraus? BIM-gestützt, dreidimensional visualisiert) und die Umsetzungsstruktur (Projektorganisation, Förderlogik, Risikosteuerung).

Eine baufachtechnische Überprüfung validiert Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Regelkonformität, bevor gebaut wird — denn Planungsfehler sind nur so lange günstig, wie sie auf Papier existieren.

Drei Fragen, die jeder Träger jetzt beantworten sollte.

  • Welche Leistungsgruppen trägt unser Standortnetz — und welche realistisch nach der Reform?
  • Welche geplanten Baumaßnahmen zahlen auf diesen Zielzustand ein, welche nicht?
  • Welche Fördermittel (Landesförderung, Transformationsfonds) passen zu welchem Baustein?

Mehr zum Sektor: Health Care · Ansprechpartner: Stephan K. Triphaus

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Stephan K. Triphaus — Managing Director · Health Care
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